Hier erhalten Sie einen Überblick über die Schritte Ihrer Förderung. Von Anfang an steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Seite,
der Sie während des gesamten Prozesses unterstützt.
1. Handwerker-Angebote einholen
Holen Sie sich Handwerker-Angebote für Ihre geplante Maßnahme ein.
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Ziel ist es,
den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um den Klimaschutz zu unterstützen.
Gebäudehülle (BAFA)
Bis zu 20% Förderung
Über die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik (außer Heizung) gefördert. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Für Ihr Wohngebäude erhalten
Sie einen Fördersatz in Höhe von 15% bei einer max. Fördersumme von 30.000 €/Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP genannt, erhalten Sie 5% Bonus Förderung.
Der Fördersatz steigt auf 20% bei einer max. Fördersumme von 60.000 €/Wohneinheit.
Für Ihr Nichtwohngebäude erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 15% bei einer Fördersumme von 500 €/m² Nettogrundfläche
(im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG (Gebäudeenergiegesetz)).
Fenster und Türen austauschen
+-
Alte Fenster verursachen zwischen 10 - 20 % der Wärmeverluste in Ihrem Haus. Durch sie geht nicht nur viel Heizenergie verloren,
sie steigern auch die Gefahr für Schimmel.
Wenn Sie Ihre alten Fenster oder Türen austauschen, können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Mit einer guten Fassadendämmung werden die Gebäudehülle und die Energiebilanz des Hauses nachhaltig verbessert.
Erneuern Sie Ihre Fassadendämmung und sparen Sie langfristig bis zu 25 % Ihrer Energiekosten!
Mit einer Aussenwanddämmung können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Mit einer Dachdämmung können Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses um bis zu 25 % senken.
Seit 2016 muss die oberste Geschossdecke eines Gebäudes in den meisten Fällen, egal ob der Dachboden genutzt wird oder nicht, gedämmt werden. Die Anforderungen für die Dämmung der oberen
Geschossdecke sowie die Ausnahmen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn eine bessere Dämmung des Gebäudes sorgt für eine bessere
Energieeffizienz des Hauses, die Ihre Heizkosten senkt. Erfahren Sie jetzt alles über die richtige Planung der Geschossdeckendämmung und erhalten Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen
Dämmstoffe sowie die Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Mit einer Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Über unbeheizte Keller gehen umgerechnet etwa 12 Liter Heizöl pro Jahr verloren.
Steigern Sie Ihren Wohnkomfort und sparen Sie Heizkosten mit einer Kellerdeckendämmung.
Mit einer Kellerdeckendämmung können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Zu hoher Lichteinfall und Überhitzung der Räume im Sommer? Sonnenschutzsysteme regulieren sowohl Innentemperatur
als auch UV-Strahlung und unterstützen im Winter sowie im Sommer die Hausdämmung.
Mit einem Sonnenschutz können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Mit einer modernen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird nicht nur für ein angenehmes Raumklima gesorgt,
sondern auch die Energieeffizienz Ihres Hauses erheblich gesteigert. Reduzieren Sie Wärmeverluste und senken
Sie Ihre Heizkosten langfristig um bis zu 30 %
Mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Mit einer effizienten Heizungsoptimierung wird die Leistung Ihrer Heizung gesteigert und gleichzeitig der Energieverbrauch gesenkt.
Nutzen Sie die BAFA-Förderung für Ihre Heizungsoptimierung und reduzieren Sie Ihre Energiekosten um bis zu 20 %. Gefördert werden der Austausch von Heizungspumpen,
der hydraulische Abgleich, das Dämmen von Rohrleitungen, neue Heizkörper, Wärmespeicher ect.
Führen Sie Maßnahmen aus die zur Emmissionsminderung Ihrer Biomasseheizung führt, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50%.
Mit einer Heizungsoptimierung können Sie sich 15% BAFA-Förderung für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude
sichern.
Sanieren Sie Ihr Wohngebäude mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
sind noch mal zusätzlich 5% Bonus-Förderung drin.
Für die energetische Verbesserung Ihres Gebäudes unterstützt Sie die Bundesregierung bei Ihrem Sanierungsvorhaben.
Ermitteln Sie mit dem Förderrechner Ihre Mögliche Förderung für die entsprechende Einzelmaßnahme.
Rechner
Förderungsübersicht
Ihr Sanierungsvorhaben ist nicht Förderfähig!
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens
fünf Jahre zurückliegt.
Die Mindestinvestition liegt bei 300€.
Ihr Sanierungsvorhaben ist Förderfähig!
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung und reichen Sie den Förderantrag heute noch ein.
Sie erhalten die Förderung nach Abschluss der Maßnahmen.
2
Die Energieberaterkosten belaufen sich auf 3% der Förderfähigen Betrags gemäß HOAI (Honrarordnung für Architekten und Ingenieure), mindestens jedoch 550,00€ inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Zahlung der Gesamtsumme nach Antragsstellung.
3
Die Energieberaterkosten werden mit 50% ebenfalls von der Bafa bezuschusst.
Irrtümer und Fehler vorbehalten. Für die Höhe der tatsächlichen Förderung kann keine Gewährleistung übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!
Förderantrag für Einzelmaßnahmen
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung zu den Handwerker-Angeboten und Prüfung auf Förderfähigkeit.
Unterstützung bei der Erstellung von KfW Anträgen.
Einreichung der Förderanträge bei der BAFA.
Erstellung der TPB-ID (Technische Projektbeschreibung) und TPN-ID (Technischer Projektnachweis) für die BAFA
Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung).
Erstellung der gBzA (Gewerbliche Bestätigung zum Antrag) und gBnD (Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung) für die KfW.
Fester Ansprechpartner während des gesamten Abwicklungsprozesses.
FAQ BAFA Förderservice
Häufig gestellte Fragen
Wer fördert was?
Bisher liefen alle BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA. Seit dem 01.01.2024 hat sich dies geändert: Die KfW übernimmt nun den Großteil der Förderungen im Bereich Heizung und Wärmepumpe. Die BAFA fördert weiterhin andere Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dieser Betrag sogar auf 60.000€ erhöht werden.
Wie läuft die Beantragung der Fördermittel ab?
1. Holen Sie sich zunächst 3 Angebote für Ihre Einzelmaßnahme wie z.B. Fenstertausch oder Fassadendämmung ein.
Sollten Sie noch keine Handwerker Angebote eingeholt haben, können Sie dies HIER tun.
2. Stellen Sie eine kostenlose Anfrage und Sie erhalten in Kürze unser Angebot mit Fixpreis.
Einen Überblick über die Energieberaterkosten und eine Prognose der möglichen Förderung erhalten Sie mit unserem Förderrechner .
3. Nehmen Sie das Angebot an, steht Ihnen Ihr persönlicher Energie-Effizienz-Experte zur Verfügung und prüft die Angebote auf Förderfähigkeit.
4. Schließen Sie nun einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingingung der Förderzusage mit dem Handwerker Ihrer Wahl ab.
5. Ihr persönlicher Ansprechpartner stellt Ihnen eine tpb-id (Technische Projektbeschreibung - ID Nummer) aus, die Sie für den Förderantrag brauchen.
Mit einer Bevollmächtigung stellen wir die Anträge für Sie und übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der BAFA.
6. Sie erhalten anschließend den Zuwendungsbescheid und die Handwerker können mit der Arbeit beginnen.
7. Sind die Arbeiten abgeschlossen, erstellen wir die tpn-id (Technischer Projektnachweis ID-Nummer) und rufen die Fördermittel für Sie ab.
Wann kann ich Handwerksbetriebe beauftragen?
Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, muss mit dem Handwerksbetrieb ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einer aufschiebender oder auflösender Bedingung beauftragt worden sein.
Sollte es keine Fördermöglichkeit geben, dann kann der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb nichtig gemacht werden.
Was ist ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Klausel der Förderzusage?
Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage von BAFA oder KfW kommt. Das bietet Eigentümern
mehr Sicherheit und verhindert den förderschädlichen Vorhabenbeginn. Da in dem Vertrag außerdem das geplante Datum der Umsetzung angegeben werden muss,
haben Eigentümer und Handwerksbetriebe dadurch mehr Planungssicherheit.
Aufschiebende Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage
Auflösende Bedingung = Vertrag gilt bei Absage nicht mehr
Warum ist der "Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Klausel der Förderzusage" Pflicht?
Ziel ist, dass die Förderung für konkret geplante und umsetzungsreife Maßnahmen schnell zur Verfügung steht. In der Vergangenheit
wurden immer wieder Fördermittel durch Förderanträge "auf Vorrat" blockiert. Die Neuregelung soll für Eigentümer und Handwerker mehr
Sicherheit, Planbarkeit und eine schnellere Abwicklung bringen.
Wie erhalte ich einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung?
Idealerweise stellt der Handwerksbetrieb den Vertrag zusätzlich zum Handwerker-Angebot aus.
Wir stellen Ihnen hier Vertragsmuster von energie-fachberater.de zur Verfügung:
In der Regel dauert es ca. 2 - 4 Wochen bis zum Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Handwerker mit der Arbeit beginnen.
Sollten die Arbeiten vor dem Zuwendungsbescheid begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Wann erhalte ich die Förderung?
Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, muss der Verwendungsnachweis erstellt und eingereicht werden.
Wenn alle unterlagen vorliegen dauert es in der Regel ca. 4 Monate bis zur Auszahlung.