BAFA Förderservice

"Förderung erhalten, Zukunft gestalten."

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Unser Förderservice im Überblick

Berater

Fester
Ansprechpartner

Antrag Bafa Kfw

Beantragen der Fördermittel bei der BAFA

Euro

ab einem Eigenanteil von 275 €

So geht´s

Einfach zur Förderung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Schritte Ihrer Förderung. Von Anfang an steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Seite, der Sie während des gesamten Prozesses unterstützt.

Angebote erhalten

1. Handwerker-Angebote einholen

Holen Sie sich Handwerker-Angebote für Ihre geplante Maßnahme ein.

Noch kein passendes Angebot?

→ Zu Handwerker-Angeboten ←
Anfrage

2. Anfrage stellen

Stellen Sie einfach und bequem online eine kostenlose Anfrage. Unsere Experten werden sich zeitnah melden.

Unverbindliches Angebot

3. Unverbindliches Angebot

Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot für den BAFA Förderservice.

Antrag einreichen

4. Förderanträge einreichen

Wir beantragen die Förderung für Sie und stehen als Bevollmächtigte während des gesamten Abwicklungsprozesses an Ihrer Seite.

Maßnahme-umsetzen

5. Maßnahme umsetzen

Sie erhalten von der BAFA einen Zuwendungsbescheid. Anschließend können die Handwerker mit der Arbeit loslegen.

Förderung erhalten

6. Förderung erhalten

Nach der Umsetzung rufen wir für Sie die Fördermittel bei der BAFA ab.

BAFA - Förderservice

Was wird gefördert?

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um den Klimaschutz zu unterstützen.

Gebäudehülle (BAFA) Bis zu 20% Förderung

Über die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik (außer Heizung) gefördert. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

Für Ihr Wohngebäude erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 15% bei einer max. Fördersumme von 30.000 €/Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP genannt, erhalten Sie 5% Bonus Förderung. Der Fördersatz steigt auf 20% bei einer max. Fördersumme von 60.000 €/Wohneinheit.

Für Ihr Nichtwohngebäude erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 15% bei einer Fördersumme von 500 €/m² Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG (Gebäudeenergiegesetz)).

Förderrechner BAFA

Förderrechner BEG-Einzelmaßnahmen

Für die energetische Verbesserung Ihres Gebäudes unterstützt Sie die Bundesregierung bei Ihrem Sanierungsvorhaben. Ermitteln Sie mit dem Förderrechner Ihre Mögliche Förderung für die entsprechende Einzelmaßnahme.

Rechner

Förderungsübersicht

Ihr Sanierungsvorhaben ist nicht Förderfähig!


Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Die Mindestinvestition liegt bei 300€.

Ihr Sanierungsvorhaben ist Förderfähig!


Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung und reichen Sie den Förderantrag heute noch ein.


Förderung beantragen

Ihr Sanierungsvorhaben ist Förderfähig!


Unsere Empfehlung:

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich 5% Extra-Förderung!
Die maximale Fördersumme steigt auf 60.000 €/WE.

Lassen Sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und profitieren Sie von einer deutlich höheren Förderung.


Förderung beantragen
Ihre Förderung 1 0
Fördersumme 0
Fördersatz 0
Kosten für Energieberater 2 0
Förderung Kosten Energieberater 3 0
Sie erhalten 0

1

Sie erhalten die Förderung nach Abschluss der Maßnahmen.

2

Die Energieberaterkosten belaufen sich auf 3% der Förderfähigen Betrags gemäß HOAI (Honrarordnung für Architekten und Ingenieure), mindestens jedoch 550,00€ inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Zahlung der Gesamtsumme nach Antragsstellung.

3

Die Energieberaterkosten werden mit 50% ebenfalls von der Bafa bezuschusst.


Irrtümer und Fehler vorbehalten. Für die Höhe der tatsächlichen Förderung kann keine Gewährleistung übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!

Förderantrag für Einzelmaßnahmen

Unsere Leistungen im Überblick

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Beratung zu den Handwerker-Angeboten und Prüfung auf Förderfähigkeit.

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Unterstützung bei der Erstellung von KfW Anträgen.

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Einreichung der Förderanträge bei der BAFA.

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Erstellung der TPB-ID (Technische Projektbeschreibung) und TPN-ID (Technischer Projektnachweis) für die BAFA

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Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung).

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Erstellung der gBzA (Gewerbliche Bestätigung zum Antrag) und gBnD (Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung) für die KfW.

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Fester Ansprechpartner während des gesamten Abwicklungsprozesses.

FAQ BAFA Förderservice

Häufig gestellte Fragen

Wer fördert was?

Bisher liefen alle BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA. Seit dem 01.01.2024 hat sich dies geändert: Die KfW übernimmt nun den Großteil der Förderungen im Bereich Heizung und Wärmepumpe. Die BAFA fördert weiterhin andere Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dieser Betrag sogar auf 60.000€ erhöht werden.

Wie läuft die Beantragung der Fördermittel ab?

1. Holen Sie sich zunächst 3 Angebote für Ihre Einzelmaßnahme wie z.B. Fenstertausch oder Fassadendämmung ein.
Sollten Sie noch keine Handwerker Angebote eingeholt haben, können Sie dies HIER tun.

2. Stellen Sie eine kostenlose Anfrage und Sie erhalten in Kürze unser Angebot mit Fixpreis.
Einen Überblick über die Energieberaterkosten und eine Prognose der möglichen Förderung erhalten Sie mit unserem Förderrechner .

3. Nehmen Sie das Angebot an, steht Ihnen Ihr persönlicher Energie-Effizienz-Experte zur Verfügung und prüft die Angebote auf Förderfähigkeit.

4. Schließen Sie nun einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingingung der Förderzusage mit dem Handwerker Ihrer Wahl ab.

5. Ihr persönlicher Ansprechpartner stellt Ihnen eine tpb-id (Technische Projektbeschreibung - ID Nummer) aus, die Sie für den Förderantrag brauchen.
Mit einer Bevollmächtigung stellen wir die Anträge für Sie und übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der BAFA.
6. Sie erhalten anschließend den Zuwendungsbescheid und die Handwerker können mit der Arbeit beginnen.

7. Sind die Arbeiten abgeschlossen, erstellen wir die tpn-id (Technischer Projektnachweis ID-Nummer) und rufen die Fördermittel für Sie ab.

Wann kann ich Handwerksbetriebe beauftragen?

Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, muss mit dem Handwerksbetrieb ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einer aufschiebender oder auflösender Bedingung beauftragt worden sein. Sollte es keine Fördermöglichkeit geben, dann kann der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb nichtig gemacht werden.

Was ist ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Klausel der Förderzusage?

Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage von BAFA oder KfW kommt. Das bietet Eigentümern mehr Sicherheit und verhindert den förderschädlichen Vorhabenbeginn. Da in dem Vertrag außerdem das geplante Datum der Umsetzung angegeben werden muss, haben Eigentümer und Handwerksbetriebe dadurch mehr Planungssicherheit.

  • Aufschiebende Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage
  • Auflösende Bedingung = Vertrag gilt bei Absage nicht mehr

Warum ist der "Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Klausel der Förderzusage" Pflicht?

Ziel ist, dass die Förderung für konkret geplante und umsetzungsreife Maßnahmen schnell zur Verfügung steht. In der Vergangenheit wurden immer wieder Fördermittel durch Förderanträge "auf Vorrat" blockiert. Die Neuregelung soll für Eigentümer und Handwerker mehr Sicherheit, Planbarkeit und eine schnellere Abwicklung bringen.

Wie erhalte ich einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung?

Idealerweise stellt der Handwerksbetrieb den Vertrag zusätzlich zum Handwerker-Angebot aus.
Wir stellen Ihnen hier Vertragsmuster von energie-fachberater.de zur Verfügung:

Wie lange dauert es bis zur Förderzusage?

In der Regel dauert es ca. 2 - 4 Wochen bis zum Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Handwerker mit der Arbeit beginnen. Sollten die Arbeiten vor dem Zuwendungsbescheid begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

Wann erhalte ich die Förderung?

Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, muss der Verwendungsnachweis erstellt und eingereicht werden. Wenn alle unterlagen vorliegen dauert es in der Regel ca. 4 Monate bis zur Auszahlung.

Förderung erhalten

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Einzelmaßnahmen

Welche Maßnahmen möchten Sie gefördert haben?

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